Grundlegende Sicherheit
Hier sind vier grundlegende Radtipps
Behalte die Kontrolle
Folgendes kannst du tun, um die Kontrolle über dein Fahrrad zu behalten – sogar in Notfällen:
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Stelle sicher, dass dein Fahrrad die richtige Größe hat und richtig auf dich eingestellt ist.
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Ein gut angepasstes Fahrrad ist bequemer und lässt sich besser kontrollieren.
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Ein Fahrradgeschäft kann dir helfen, die richtige Rahmengröße zu wählen.
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Achte darauf, dass dein Fahrrad in einwandfreiem Zustand ist, indem du es regelmäßig überprüfst.
Schütze dich selbst
Gut sitzende Helme schützen dich vor potenziell lebensgefährlichen Kopfverletzungen. Laut Gesetz müssen alle Radfahrer unter 18 Jahren beim Fahren auf öffentlichen Straßen einen Fahrradhelm tragen.
Trage deinen Helm gemäß den Anweisungen des Herstellers.
Sei sichtbar und aufmerksam
Auch wenn du alle Verkehrsregeln befolgst, besteht stets das Risiko einer Kollision.
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Sei darauf vorbereitet, für Fahrzeuge anzuhalten, die an Stoppschildern, in Einfahrten oder Parkplätzen warten.
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Rechne damit, ausweichend reagieren zu müssen, wenn Fahrzeuge, die dich gerade überholt haben, nach rechts abbiegen.
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Setze Handzeichen, bevor du abbiegst oder die Spur wechselst, um den Verkehr um dich herum zu warnen.
Fahre in einer sicheren Straßenposition
Fahre in derselben Richtung wie der Verkehr, damit du für Fahrer, die auf die Straße einbiegen oder die Spur wechseln, besser sichtbar bist — insbesondere in folgenden Situationen:
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Beim Überholen eines Fahrzeugs oder eines anderen Fahrrads.
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Beim Vorbereiten auf ein Linksabbiegen an einer Kreuzung.
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Wenn eine Fahrspur zu schmal für ein Fahrrad ist.
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Beim Heranfahren an eine Rechtsabbiegung.
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Wenn die Straße eine Einbahnstraße mit zwei oder mehr Fahrspuren ist.
In jeder Fahrradmiete enthalten:
Zustand und Zweck
Der Kunde bestätigt und stimmt zu, dass er die Ausrüstung überprüft hat und dass sie sich in gutem Zustand befindet und für den vorgesehenen Gebrauch geeignet ist.
Radfahren ist mit Risiken verbunden. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass er trotz dieser Risiken am Urlaub teilnehmen und/oder die Ausrüstung mieten und benutzen möchte und übernimmt die alleinige Verantwortung für:
(a) die Ausrüstung und
(b) die Sicherheit des Kunden und anderer.
Der Kunde verpflichtet sich, während des Mietzeitraums sorgfältig und angemessen mit der Ausrüstung umzugehen und sie bis spätestens 21:00 Uhr am im Vertrag angegebenen Rückgabedatum in gutem Zustand zurückzubringen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Verspätete Rückgaben werden mit dem täglichen Mietpreis berechnet, bis die Ausrüstung zurückgegeben wird, sofern nicht vorher andere Vereinbarungen getroffen wurden.
Der Kunde versichert, dass alle Personen, die die Ausrüstung nutzen, in der Lage sind, diese sachgemäß zu verwenden, die Ausrüstung nur für den vorgesehenen Zweck einsetzen, alle Anweisungen zur Nutzung und Sicherheit der Ausrüstung befolgen sowie sämtliche gesetzlichen Vorschriften und Verpflichtungen in Bezug auf die Nutzung und Kontrolle der Ausrüstung einhalten.
Keine Veränderungen an der Ausrüstung.
Der Kunde darf die Ausrüstung ohne vorherige Zustimmung nicht verändern oder modifizieren. Nimmt der Kunde ohne Zustimmung Änderungen oder Modifikationen an der Ausrüstung vor, gelten diese als Beschädigung.
Der Kunde trägt während des Mietzeitraums die alleinige Verantwortung für jegliche Beschädigung oder jeden Verlust der Ausrüstung. Der Kunde verpflichtet sich, den Vermieter unverzüglich zu informieren, wenn die Ausrüstung beschädigt wird oder verloren geht, und allen angemessenen Anweisungen in Bezug auf beschädigte oder verlorene Ausrüstung Folge zu leisten.
Im Falle einer Beschädigung der Ausrüstung – ausgenommen normale Abnutzung sowie Schäden an Schläuchen –, unabhängig davon, wie diese verursacht wurde, trägt der Kunde die Verantwortung und übernimmt die vollständigen Kosten für sämtliche Reparaturen. Dazu zählen insbesondere die Kosten für den Austausch beschädigter Teile sowie alle Arbeitskosten, die erforderlich sind, um die Ausrüstung wieder in den Zustand zu versetzen, in dem sie sich zu Beginn des Mietzeitraums befand.
Zur Klarstellung behalten wir uns das alleinige Recht vor, nach billigem Ermessen zu bestimmen:
(a) ob die Ausrüstung während des Mietzeitraums beschädigt wurde;
(b) ob diese Beschädigung über die normale Abnutzung hinausgeht;
(c) den Umfang der Beschädigung; sowie
(d) die vollständigen Kosten der erforderlichen Reparaturen.
Die Nutzung eines Mobiltelefons während des Radfahrens – beispielsweise zum Telefonieren, Fotografieren, Filmen oder für ähnliche Zwecke – ist verboten und strafbar. In Slowenien wird die Nutzung eines Mobiltelefons beim Radfahren mit einer Geldstrafe von 120 € geahndet.
Im Falle eines Verlustes der Ausrüstung – unabhängig davon, wie dieser verursacht wurde – trägt der Kunde die Verantwortung und übernimmt die vollständigen Kosten für den Ersatz der Ausrüstung.
Zusätzlich zu den Kosten ist der Kunde verantwortlich und verpflichtet sich, für jeden Umsatzausfall aufzukommen, der dadurch entsteht, dass die Ausrüstung aufgrund von Beschädigung oder Verlust nicht zur Vermietung zur Verfügung steht. Die Kosten für den Umsatzausfall überschreiten dabei nicht den Gegenwert von 7 Tagen Miete der Ausrüstung zum jeweils gültigen Mietpreis.